Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt. Sie wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer von Ihnen den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
Ist einer von Ihnen an einer persönlichen Vorsprache gehindert, so hat er eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen einverstanden ist. Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung ist im Standesamt erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden. Sollten Sie beide verhindert sein, möchten wir Sie bitten, den Ablauf des Anmeldeverfahrens bei uns im Standesamt zu erfragen.
Wenn sie beide nicht in Recklinghausen wohnen und trotzdem gerne hier heiraten wollen: Sie sind herzlich willkommen!
Sie melden einfach Ihre Eheschließung beim Standesamt an Ihrem Wohnsitz an und bitten um Zusendung Ihrer Unterlagen an das Standesamt Recklinghausen. Sie können sich die Unterlagen auch aushändigen lassen und damit persönlich bei uns vorsprechen.
Bei der Anmeldung geht es natürlich nicht nur darum, Termine zu vereinbaren, sie dient vor allem auch dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Wunsch etwas entgegensteht. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie die Eheschließung bereits 6 Monate vor Ihrem beabsichtigten Trautermin anmelden können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch noch kurzfristig freie Termine.
Hinweis: Bitte vereinbaren Sie mit uns vorab einen Termin. Nur so können Sie Wartezeiten vermeiden! Bei Terminreservierungen für Termine an Samstagen oder "Brückentagen" ist eine persönliche Vorsprache erforderlich!
Sie können auch gerne Trauzeugen benennen, bei einer standesamtlichen Trauung sind diese jedoch nicht verpflichtend.
Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem Trautermin angemeldet werden. Sie wird bei dem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Partner wohnt. Mit einer Vollmacht kann auch einer der Partner allein diesen amtlichen Schritt bewerkstelligen. Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden. Das Familiengericht kann auf Antrag Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist.
Hier geht es zu den Seiten des Standesamts. Dort erfahren Sie unter anderem, welche Unterlagen für die Eheschließung benötigt werden.
Kosten
Grundgebühr: 40 Euro; bei ausländischer Beteiligung 66 Euro. Hinzu kommen Kosten für Urkunden ab 10 Euro zuzüglich der Kosten für ein ausgewähltes Stammbuch der Familie. Bei Besonderheiten können weitere Kosten entstehen (z.B. Hinzuziehung eines Dolmetschers).
Ansprechpartner/innen
Frau Anja Besand
Telefon 02361/50-1784
Stadthaus A, Raum 3.06
Frau Sabine Burrichter
Telefon 02361/50-1789
sabine.burrichter@recklinghausen.de
Stadthaus A, Raum 3.05
Herr Martin Groll
Telefon 02361/50-1780
martin.groll@recklinghausen.de
Stadthaus A, Raum 3.07
Formulare
- Eheschließung - Vollmacht Anmeldung Eheschließung Formular muss unterschrieben und persönlich abgegeben werden (Online ausfüllbar)
Quelle: Stadt Recklingausen www.recklinghausen.de